| Ländername | Negara Brunei Darussalam, Kurzform: Brunei |
| Fläche | 5.765 km2 |
| Hauptstadt | Bandar Seri Begawan |
| Bevölkerung | 458.949 |
| Sprache | britisches Englisch |
| Staats-/Regierungsform | Absolute Monarchie ("Malaiisch-Islamische Monarchie - MIB") |
| Staatsoberhaupt | Seine Majestät Sultan Haji Hassanal Bolkiah, Mu'izzaddin Waddaulah, Sultan und Yang Di-Pertuan von Negara Brunei Darussalam, Kurzform: Sultan Hassanal Bolkiah (Thronbesteigung nach freiwilliger Abdankung des Vaters am 05.10.1967) |
| Regierungschef | Sultan Hassanal Bolkiah, zugleich Staatsoberhaupt, Premierminister, Finanz-, Außen- und Verteidigungsminister und Oberbefehlshaber der Streitkräfte |
| Währung | Brunei-Dollar |
| Zeitzone | UTC+8 |
| Reiseadapter | G |
| Kfz-Länderkennzeichen | BRU |
| ISO-3166 | BN, BRN |
| Internet-TLD | .bn |
| Landesvorwahl | +673 |
| Website | https://www.gov.bn/SitePages/Home.aspx |
Es stehen Mietwagen, und beschränkt Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für drei Monate gültig.
Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung.
Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt eine Straftat dar.
Der landesübliche Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, sollte unbedingt beachtet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 und/oder mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, sind strafbar.
Das Sultanat Brunei Darussalam hat Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (Sharia Penal Code, SPC) umgesetzt. Es gilt parallel zum säkularen Strafrecht nach englischem Vorbild (common law).
Das SPC sieht harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen (Diebstahl) und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen SPC betreffen auch Nicht-Muslime.
In der Praxis wird in Brunei die Prügelstrafe auf der Basis des säkularen Rechts (common law) und auf der Basis des SPC verhängt und durchgeführt. Die Amputation von Gliedmaßen, die auf Basis des SPC möglich wäre, wurde bisher weder verhängt noch ausgeführt.
Die Todesstrafe wird in sehr seltenen Fällen verhängt, jedoch nicht vollstreckt. Für die Vollstreckung der Todesstrafe sowohl auf Basis des säkularen Rechts wie auf Basis des SPC gilt ein zeitlich unbefristetes Moratorium.
Unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit der Person kann unter anderem für die folgenden, im SPC benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden:
Illegaler Aufenthalt kann nach dem "Common Law" mit der Prügelstrafe geahndet werden. Diese Art der Körperstrafe wird regelmäßig angewandt und betrifft auch Ausländer.
Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz pornographischen Materials sind strikt verboten.
Behörden warnen eindringlich vor dem Konsum, dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen kann - ebenso wie die illegale Einfuhr und der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe führen.
Landeswährung ist der Brunei-Dollar (). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) vielerorts möglich. Der Umtausch von EUR ist problemlos möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist, auch im Falle des Transits, eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Denguefieber.
Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe auch Tollwut.
Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.
Die medizinische Infrastruktur im Lande bietet eine gut strukturierte stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Als Vorsorgemaßnahme gegen die Verbreitung des MPox-Virus müssen Reisende vor Einreise in Brunei Darussalam mittels der App „BruHealth" eine Gesundheitserklärung („Travel Health Declaration") abgeben. Die „BruHealth"-App kann kostenfrei im App Store von Apple oder Google Play heruntergeladen werden. Alternativ kann die Erklärung auch mittels eines Online-Formulars abgegeben werden. Ausführlichere Auskünfte finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums von Brunei Darussalam.
Die innenpolitische Lage ist stabil, Demonstrationen sind nicht üblich.
Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Gewaltkriminalität kommt kaum vor.
Brunei Darussalam liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
In der Regenzeit von September bis Januar und von Mai bis Juli kommt es zu monsunartigen Regenfällen und Stürmen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führen können.
In den Gewässern Bruneis sind Krokodile heimisch. Sie wurden auch an Stränden und auf den Golfplätzen in Panaga und Pantai Mentiri gesichtet.
Es stehen Mietwagen, und beschränkt Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für drei Monate gültig.
Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung.
Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt eine Straftat dar.
Der landesübliche Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, sollte unbedingt beachtet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 BND und/oder mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, sind strafbar.
Das Sultanat Brunei Darussalam hat Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (Sharia Penal Code, SPC) umgesetzt. Es gilt parallel zum säkularen Strafrecht nach englischem Vorbild (common law).
Das SPC sieht u.a. harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen (Diebstahl) und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen SPC betreffen auch Nicht-Muslime.
In der Praxis wird in Brunei die Prügelstrafe auf der Basis des säkularen Rechts (common law) und auf der Basis des SPC verhängt und durchgeführt. Die Amputation von Gliedmaßen, die auf Basis des SPC möglich wäre, wurde bisher weder verhängt noch ausgeführt.
Die Todesstrafe wird in sehr seltenen Fällen verhängt, jedoch nicht vollstreckt. Für die Vollstreckung der Todesstrafe sowohl auf Basis des säkularen Rechts wie auf Basis des SPC gilt ein zeitlich unbefristetes Moratorium.
Unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit der Person kann unter anderem für die folgenden, im SPC benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden:
Illegaler Aufenthalt kann nach dem „Common Law" mit der Prügelstrafe geahndet werden. Diese Art der Körperstrafe wird regelmäßig angewandt und betrifft auch Ausländer.
Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz pornographischen Materials sind strikt verboten.
Behörden warnen eindringlich vor dem Konsum, dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen kann - ebenso wie die illegale Einfuhr und der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe führen.
Landeswährung ist der Brunei-Dollar (BND). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) vielerorts möglich. Der Umtausch von EUR ist problemlos möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Alle Reisenden sind verpflichtet, vor Einreise nach Brunei eine e-Arrival-Card beim Immigration Department auszufüllen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck des Registrierungscodes mitzuführen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Siehe auch Einreisebestimmungen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brunei zu touristischen und geschäftlichen Zwecken kein Visum, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet.
Für Einreisen zu Studienzwecken und zur Arbeitsaufnahme gilt die Visumspflicht.
Minderjährige können auch mit nur einem erziehungsberechtigten Elternteil zusammen nach Brunei einreisen.
Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den elektronischen Einreisekarten sind zu beachten.
Für Alkohol gilt eine Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime über 17 Jahren auf zwei Liter-Flaschen Wein oder zwei Liter-Flaschen höherprozentige Getränke sowie zwölf Dosen Bier (jeweils 330 ml) pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist vor der Einreise mittels der App „customs.bn", die bei Apple im App Store und bei Google Play frei heruntergeladen werden kann, zu deklarieren. Sie kann auch an bei der Zollkontrolle bereitstehenden Terminals deklariert werden.
Bei exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Reisende sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise darüber informieren, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen und aufgrund strenger Ausfuhrbestimmungen nicht ausgeführt werden dürfen.
Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Landwirtschaftsabteilung des bruneiischen Wirtschaftsministeriums. Diese setzt die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses des Herkunftslandes sowie eines Nachweises über die Durchführung der für Katzen und Hunde vorgeschriebenen Tollwutimpfungen voraus. Eine mehrmonatige Quarantäne (bis zu 180 Tagen) auf Kosten des Tierhalters ist unumgänglich. Die lange Quarantäne kann auf Einzelantrag und je nach Umständen eventuell durch eine Hausquarantäne mit Überwachungsbesuchen der Behörden ersetzt bzw. verkürzt werden.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist, auch im Falle des Transits, eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Denguefieber.
Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.
Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe auch Tollwut.
Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.
Die medizinische Infrastruktur im Lande bietet eine gut strukturierte stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist auf dem Land evtl. technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Eventuell fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Gelbfieber | 2 | - |
| Dengue-Fieber | 1 | - |
| Japanische Enzephalitis | 4 | - |
| Malaria | 5 | - |
| Hepatitis A und B | 3 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Ein Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht, Einzelfälle wurden registriert. Bei längerem Aufenthalt sind Schutzimpfungen gegen Japanische Enzephalitis zu erwägen.
[5] Es besteht ein geringes Malaria-Risiko im tropischen Hinterland. Mückenschutz wird empfohlen und ggf. ist auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll.
[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[7] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Für Einreisen wird ein negativer HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Während der sommerlichen Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder diesbezüglich empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen.
Tollwut kommt landesweit selten vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Nein | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (wenn nicht anders angegeben) u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei (30 Tage).
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder müssen mindestens mit einem Erziehungsberechtigten einreisen.
Ca. 5 Tage plus Postweg. Wenn eine Genehmigung aus Brunei erforderlich ist, bis zu 4 Wochen.
Bei Visumpflicht 14 Tage Aufenthalt ab Einreise, Verlängerung vor Ort auf bis zu 3 Monate möglich.
Touristen- und Transitvisum.
Auf Nachfrage bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen.
(a) Antragsformular.
(b) Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr nur in bar.
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückfahrt oder Kopie des Flugtickets.
(f) Hotel-Reservierungsbestätigung.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben auf Englisch über Reisegrund mit Kostenübernahme von der entsendenden Firma, sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftskontakts in Brunei;.
(i) Besuchsreisen: Einladungsschreiben aus Brunei auf Englisch.
(j) Für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag sowie die Gebühr in bar beigefügt sein.
1 Brunei Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: B$, BND (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 1000, 500, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 B$; Münzen in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5 und 1 Cent. Der Wert des Brunei-Dollar entspricht dem des Singapur-Dollar.
Der Singapur-Dollar ist in Brunei ebenfalls offizielles Zahlungsmittel.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbeschränkt. Deklarationspflicht für Fremdwährungen (außer Singapur-Dollar).
Ausfuhr der Landeswährung unbeschränkt, von Fremdwährungen nur bis in Höhe der deklarierten Beträge.
Ein- und Ausfuhr indischer Banknoten ist verboten.
Ein- und Ausfuhr von Singapur-Dollar nur bis 1.000 BR$ (Gegenwert), Beschränkung für Einfuhr gilt nicht bei direkter Einreise aus Singapur.
Gängige Kreditkarten wie zumeist Mastercard und Visa werden von Hotels, Kaufhäusern und größeren Restaurants sowie von den größten Banken in Brunei akzeptiert, der Bank Islam Brunei Darussalam (BIBD) und der Baiduri Bank. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Brunei nicht akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr, Sa 09.00-11.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Brunei eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- max. 2 Flaschen bzw. max. 2 L alkoholische Getränke (nur Nicht-Muslime) (Personen ab 18 J.).
- 12 Dosen à 330 ml Bier (Personen ab 18 J.).
- 250 ml Eau de Toilette und 60 ml Parfüm.
Persönliche Gegenstände und persönliche Kleidung sowie Instrumente und Werkzeuge für die Ausübung des Berufs dürfen zollfrei eingeführt werden. Zwischen zwei Einfuhren müssen mindestens 48 Stunden liegen.
Die Zollerklärung kann online über die App "customs.bn", die bei Apple im App Store und bei Google Play erhältlich ist, abgegeben werden.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Rezeptpflichtige Medikamente und Drogen aller Art, pornographische Erzeugnisse, Waffen und Munition. Auf unerlaubten Drogenbesitz und -Verkauf und unerlaubte Einfuhr von Waffen steht die Todesstrafe.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
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